Alle Leistungen, Lieferungen und Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
(1) mint gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden
im Namen und im Auftrag des Fotomodels ab. Als Kunde gilt derjenige, der
bei mint bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes
vereinbart wird.
(2) Der Kunde schuldet mint die
Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart,
20% des vereinbarten Model- Honorars oder des zu zahlenden
Ausfallhonorars zzgl. der MwSt. Jegliche Haftung von mint aus dem
vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch von
mint aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(3) Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision
auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur
vertreten lässt, Direktbuchungen unter Umgehung von mint sind
unzulässig.
(1) Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt,
wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder
innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch mint eine
Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt
deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert.
Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der
Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in
der Reihenfolge nach.
(2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen
des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen
unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
(3) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich
und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht
anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen.
Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar,
kann der Kunde die Buchung gegenüber mint bis spätestens eine Stunde vor
dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das
Ausfallshonorar 50% des vereinbarten Model-Honorars.
(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund
annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch
Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich
unzumutbar machen. Die Annullierung ist mint unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor
Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden
sind, mindestens jedoch drei Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr
mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und
Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden
vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(5) Erfolgt die Annullierung durch das Model,
wird mint sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter
Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu
finden.
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die
Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht
anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00
Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen
des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit.
Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 20% des vereinbarten
Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit
bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(4) Die gemeinsame An- und Abreise von Model
und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur
Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag
werden aus Kulanz nicht berechnet.
Das Model-Honorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für
Nutzungsrechte zzgl. MwSt.
(1) Modetarif Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen
von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche,
Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung
mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(2) Sonderhonorar Miederwaren, Tagwäsche, Akt,
Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Halbtags- und Stundenbuchungen Das
Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen
Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models
und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
(1) Reisetageersatz Die An- und Abreise des
Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder
teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der
Reisetageersatz beträgt bis zu 2 Arbeitstage: Tageshonorar, bis zu 4
Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz,
es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als 1
Arbeitstag.
(2) Reisespesen Bei am Arbeitsort ansässigen
oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und
Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und
Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei
gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models
die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom
Kunden getragen.
Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen
pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der
Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind
die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend
aufzuteilen.
Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und
Reisespesen sowie alle übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend
mint zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Fotos
zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model
ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten
Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche
Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit
dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden
auf jegliche berechtigte Reklamation.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models
(Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model endsprechend
länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur
teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen
Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat
der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen.
Ist mint das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich
mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu
verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten
Gesamthonorars.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach
den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie
von mint aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar
beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Für Hair-styling und Make-up ist das Model
nicht verantwortlich.
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte
an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck,
das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die
Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate
nach Erstellung der Aufnahmen.
(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere
Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des
Fotomodellnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung
durch mint. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich
nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung
unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung
des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger
Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
(1) Zwischen den Parteien dieser
Buchungsbedingungen, mint, Model und Kunde, findet deutsches Recht
Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im
Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz von mint.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen
oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen
Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit mint vorzunehmen
und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu
Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
(3) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird
durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An
Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was
dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die
Ausfüllung von Vertragslücken.
(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz von mint.